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# § 3 IT-FortbV — Gliederung der Prüfung (Operative Professionals)

IT-Fortbildungsverordnung  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.11.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Prüfung für die operativen Professionals gliedert sich jeweils in die Prüfungsteile:

- 1. Betriebliche IT-Prozesse,

- 2. Profilspezifische IT-Fachaufgaben,

- 3. Mitarbeiterführung und Personalmanagement.

Die einzelnen Prüfungsteile können in beliebiger Reihenfolge an verschiedenen Prüfungsterminen geprüft werden; dabei ist mit dem letzten Prüfungsteil spätestens zwei Jahre nach dem ersten Prüfungstag des ersten Prüfungsteils zu beginnen.

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Zitiervorschlag: § 3 IT-FortbV

Quelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/IT-FortbV/3

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