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# § 26 IT-FortbV — Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil "Strategische Prozesse"

IT-Fortbildungsverordnung  
Historische Fassung: Stand 10.01.2020 bis 01.11.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Im Prüfungsteil "Strategische Prozesse" soll die zu prüfende Person eine Fallstudie (Business-Case) gemäß den Anforderungen in § 28 oder § 30 schriftlich bearbeiten. Prüfungsausschuss und zu prüfende Person entwickeln in einem Beratungsgespräch unter Berücksichtigung von Vorschlägen der zu prüfenden Person und ihres beruflichen Hintergrundes die Themenstellung der Fallstudie. Der Prüfungsausschuss legt auf der Grundlage des Beratungsgesprächs die Themenstellung der Fallstudie fest und teilt sie der zu prüfenden Person schriftlich mit. Der Prüfungsausschuss kann den zeitlichen Umfang der Ausarbeitung begrenzen. Der Bearbeitungsaufwand soll zehn Arbeitstagen entsprechen. Der Zeitraum zwischen der Mitteilung der Themenstellung und dem Abgabetermin der Ausarbeitung soll 90 Tage nicht überschreiten. Der Ausarbeitung ist eine Zusammenfassung (Abstract) voranzustellen.

(2) Entspricht die Ausarbeitung den Anforderungen, wird ein Fachgespräch durchgeführt, in dessen Rahmen die zu prüfende Person die Ergebnisse der Ausarbeitung präsentiert und darüber eine Aussprache geführt wird. Die Präsentation soll mindestens 20 Minuten und höchstens 30 Minuten, das Fachgespräch und die Präsentation zusammen mindestens 90 Minuten und höchstens 120 Minuten dauern.

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Zitiervorschlag: § 26 IT-FortbV

Quelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/IT-FortbV/26

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