(1) Organe der Bank sind
die Hauptversammlung,
der Verwaltungsrat,
der Vorstand.
(2) Die Aufgaben und Befugnisse der Organe werden im Rahmen dieses Gesetzes durch die Satzung geregelt.
Einzelnorm
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(1) Organe der Bank sind
die Hauptversammlung,
der Verwaltungsrat,
der Vorstand.
(2) Die Aufgaben und Befugnisse der Organe werden im Rahmen dieses Gesetzes durch die Satzung geregelt.
Einzelnorm