Die Bank kann im Rahmen ihrer Aufgaben im Auftrag und für Rechnung öffentlicher Stellen Vermögenswerte treuhänderisch verwalten und verwerten.
Einzelnorm
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Die Bank kann im Rahmen ihrer Aufgaben im Auftrag und für Rechnung öffentlicher Stellen Vermögenswerte treuhänderisch verwalten und verwerten.
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