nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 10 INVESTITIONSBANK_BB (Brandenburg) — Hauptversammlung

Gesetz über die Investitionsbank des Landes Brandenburg  
Landesrecht Brandenburg  
Historische Fassung: Stand 30.07.2026 bis 01.08.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Die Hauptversammlung wird von den am Stammkapital Beteiligten gebildet. Das Land Brandenburg hat unabhängig von der Höhe seines Kapitalanteils in der Hauptversammlung die Stimmenmehrheit.

(2) Die Hauptversammlung beschließt insbesondere über

den Erlass der Satzung und deren Änderung,

Maßnahmen der Kapitalerhöhung und der Kapitalherabsetzung sowie der Kapitalaufnahme gegen Gewährung von Genussrechten und Aufnahme nachrangigen Haftkapitals,

die Feststellung des Jahresabschlusses und - soweit geboten - des Konzernabschlusses, die Verwendung des Bilanzgewinnes und die Deckung eines Bilanzverlustes,

die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des Verwaltungsrats.

Weitere Aufgaben können ihr durch die Satzung übertragen werden.

(3) Beschlüsse über Maßnahmen gemäß Absatz 2 Satz 1 bedürfen der Einstimmigkeit.

Einzelnorm

---

Zitiervorschlag: § 10 INVESTITIONSBANK_BB (Brandenburg)

Datenquelle: Amtliche Dokumentation des Landes Brandenburg, abgerufen 29.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung. Maßgeblich ist die im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.) verkündete Fassung. Stand: 30.07.2026.

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/INVESTITIONSBANK_BB/10?asof=2026-07-30

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: landesrecht.brandenburg.de
