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§ 1 INVESTITIONSBANK_BB (Brandenburg) — Rechtsform und Sitz

Gesetz über die Investitionsbank des Landes Brandenburg

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (Bank) ist ein vom Land Brandenburg errichtetes Unternehmen in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie führt den Namen „Investitionsbank des Landes Brandenburg“.

(2) Das Land Brandenburg stellt sicher, dass die Bank ihre Aufgaben erfüllen kann (Anstaltslast).

(3) Die Bank hat ihren Sitz in Potsdam.

Einzelnorm