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# Art 1 INTERSPUTNIKG

Gesetz zu dem Abkommen vom 15. November 1971 über die Schaffung des internationalen Systems und der Organisation für kosmische Fernmeldeverbindungen "INTERSPUTNIK" und zu dem Protokoll vom 30. November 1996 über die Einbringung von Korrekturen in dieses Abkommen  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dem Eintritt der Bundesrepublik Deutschland in das Abkommen vom 15. November 1971 über die Schaffung des internationalen Systems und der Organisation für kosmische Fernmeldeverbindungen "INTERSPUTNIK" und dem Protokoll vom 30. November 1996 über die Einbringung von Korrekturen in das Abkommen über die Schaffung des internationalen Systems und der Organisation für kosmische Fernmeldeverbindungen "INTERSPUTNIK" wird zugestimmt. Das Abkommen und das Protokoll werden nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.

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Zitiervorschlag: Art 1 INTERSPUTNIKG

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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