Die Prüfung ist bestanden, wenn im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ alle Prüfungsbereiche sowie im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ die schriftlichen Situationsaufgaben und das situationsbezogene Fachgespräch jeweils mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden sind.