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§ 2 IMPMedBAProPrFPrV — Teile des Fortbildungsabschlusses

Industriemeister Printmedien-Bachelor Professional Print-Fortbildungsprüfungsverordnung

Stand: 24.12.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für den anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Industriemeister–Fachrichtung Printmedien-Bachelor Professional in Print“ oder „Geprüfte Industriemeisterin–Fachrichtung Printmedien-Bachelor Professional in Print“ ist Folgendes erforderlich:

1.
das erfolgreiche Ablegen der im Rahmen dieser Verordnung geregelten Prüfung sowie
2.
der Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen nach Maßgabe des § 3.