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# § 19 IMPMedBAProPrFPrV — Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkt „Druck und Druckveredelung“

Industriemeister Printmedien-Bachelor Professional Print-Fortbildungsprüfungsverordnung  
Stand: 24.12.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Im Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkt „Druck und Druckveredelung“ soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, Produktionsprozesse des Drucks und der Druckveredelung zu beurteilen, zu planen und zu optimieren. Dazu gehört das auftragsbezogene Auswählen und Einsetzen von Produktionsmitteln und von Werk-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie die Qualitätsbeurteilung und -sicherung über den gesamten Herstellungsprozess hinweg.

(2) In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:

- 1. Beurteilen von Produktionsergebnissen der Druckvorstufe hinsichtlich der Umsetzbarkeit von Aufträgen in Druck, Druckveredelung und Druckweiterverarbeitung,

- 2. Planen und Organisieren von Produktionsabläufen der Druck- und Druckveredelungsprozesse,

- 3. Beurteilen, Auswählen und Einsetzen von Produktionsmitteln sowie von Werk-, Hilfs- und Betriebsstoffen für Druck- und Druckveredelungsprozesse,

- 4. Beurteilen und Optimieren von Druck- und Druckveredelungsprozessen,

- 5. Beurteilen von Produktionsergebnissen, auch unter Berücksichtigung der Anforderungen nachgelagerter Prozesse,

- 6. Beurteilen, Auswählen und Einsetzen von Logistiksystemen, insbesondere im Rahmen der Produkt- und Materialdisposition, und

- 7. Durchführen von spezifischen qualitätssichernden Maßnahmen in Druck und Druckveredelung.

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Zitiervorschlag: § 19 IMPMedBAProPrFPrV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/IMPMedBAProPrFPrV/19

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