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Art 1 IMFAbkG

IWF-Gesetz

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Neufassung des Abkommens über den Internationalen Währungsfonds, die der Gouverneursrat des Fonds bis zum 30. April 1976 genehmigt hat (ursprüngliche Fassung: BGBl. 1952 II S. 638; Änderungen und Ergänzungen von 1968: BGBl. 1968 II S. 1227), wird zugestimmt. Die im folgenden als Übereinkommen bezeichnete Neufassung wird nachstehend veröffentlicht.