nu:legal · recht.nulegal.eu
Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Die Handelskammern Bremen und Hamburg sind berechtigt, ihre bisherige Bezeichnung weiterzuführen.