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§ 1 IFPV (Bayern) — Einrichtung

Verordnung über das Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Es besteht ein Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz (IFP) mit Sitz in Amberg. In München besteht eine Zweigstelle.