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Art 5 IEntwOrgAbkG

Gesetz zu dem Abkommen vom 26. Januar 1960 über die Internationale Entwicklungsorganisation

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2)