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§ 1 ID261370 (Brandenburg)

Gesetz zu dem Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dem in Berlin am 12. März 2025 vom Land Brandenburg unterzeichneten Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.