§ 2 ID243443 (Brandenburg)

Gesetz zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Einzelnorm

Potsdam, den 28. November 2017

Die Präsidentin

des Landtages Brandenburg

Britta Stark

zum Abkommen

Anlagen

1

Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf 689.7 KB