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§ 1 Gesetz zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches … (Brandenburg)

Gesetz zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dem Beitritt des Landes Brandenburg zu dem Abkommen der Länder Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf zum 1. Januar 2018 wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Einzelnorm