Über den bevorstehenden Beitritt eines weiteren Landes zum Staatsvertrag unterrichtet die Landesregierung den Landtag, bevor sie nach Artikel 8 Absatz 3 des Staatsvertrages die oberste Landesjustizbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern ermächtigt, die Zustimmung zum Beitritt zu erklären.