nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 1 ID212895 (Brandenburg) — Braunkohlengewinnung

Gesetz zur Förderung der Braunkohle im Land Brandenburg

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Braunkohle, die in der Region Lausitz-Spreewald lagert, kann

nach Maßgabe der Gesetze zur Sicherung der Rohstoff- und

Energieversorgung sowie zur Stärkung der Wirtschaftskraft des Landes unter

Berücksichtigung des Lagerstättenschutzes, des Schutzes der

natürlichen Lebensgrundlagen und bei schonender Nutzung des Bodens

gewonnen werden.