Das Ministerium der Finanzen macht die Beträge der nach den §§ 2 und 3 erhöhten Bezüge im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I durch Neubekanntmachung der
Anlagen 1 bis 16 des Brandenburgischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2008 und der Anlage 2 des Brandenburgischen Besoldungsgesetzes bekannt.