Die Aufgaben,
Zuständigkeiten und rechtlichen Verpflichtungen der Ämter für Forstwirtschaft
und der Landesforstanstalt Eberswalde gehen zum Zeitpunkt der Umwandlung
vollständig auf den Landesbetrieb „Forst Brandenburg“ über. Der Landesbetrieb
„Forst Brandenburg“ nimmt insbesondere die Aufgaben der unteren Forstbehörde
wahr.