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§ 4 ID212040 (Brandenburg) — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum oder zur „Verwaltungsfachangestellten” in den Fachrichtungen „Landesverwaltung” und „Kommunalverwaltung” für das Dritte Ausbildungsjahr

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt am 1. August 1999 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Anlage 1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung

für den Ausbildungsberuf

"Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter" in den

Fachrichtungen "Allgemeine Verwaltung des Landes" und

"Kommunalverwaltung" vom 27. Januar 1993 (ABl. S. 294)

außer Kraft.

Potsdam, den 17. Juni 1999

Der Minister des Innern

Alwin Ziel