Die Kenntnisse und Fertigkeiten nach § 3 der Verordnung
über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur
Verwaltungsfachangestellten sollen für das dritte Jahr der Ausbildung in
den Fachrichtungen allgemeine innere Verwaltung des Landes und
Kommunalverwaltung wie in den Anlagen dargestellt vermittelt werden.