Dem Beitritt des Landes Brandenburg zu dem Vertrag vom 2.
Oktober 1990 zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Freistaat
Bayern, Berlin, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Hessen,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland,
Schleswig-Holstein und der Französischen Republik zum Europäischen
Fernsehkulturkanal wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend
veröffentlicht.