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§ 1 ID211781 (Brandenburg)

Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 4. April 2000 über die Bildung einer gemeinsamen Einrichtung nach § 6 Abs. 1 Satz 7 des Abfallverbringungsgesetzes

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dem am 4. April 2000 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen den Bundesländern über die Bildung einer gemeinsamen Einrichtung nach § 6 Abs. 1 Satz 7 des Abfallverbringungsgesetzes wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.