Dem am 4. April 2000 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen den Bundesländern über die Bildung einer gemeinsamen Einrichtung nach § 6 Abs. 1 Satz 7 des Abfallverbringungsgesetzes wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.
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Dem am 4. April 2000 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen den Bundesländern über die Bildung einer gemeinsamen Einrichtung nach § 6 Abs. 1 Satz 7 des Abfallverbringungsgesetzes wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.