Die im Artikel 1 Abs. 1 des Staatsvertrages beschriebenen Gemeinden werden in den Landkreis Perleberg, die in Artikel 1 Abs. 3 beschriebenen Gemeinden in den Landkreis Prenzlau eingegliedert.
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Die im Artikel 1 Abs. 1 des Staatsvertrages beschriebenen Gemeinden werden in den Landkreis Perleberg, die in Artikel 1 Abs. 3 beschriebenen Gemeinden in den Landkreis Prenzlau eingegliedert.