Der Landtag legt den beschlossenen Verfassungsentwurf den
Bürgerinnen und Bürgern des Landes Brandenburg innerhalb von drei
Monaten zur Entscheidung vor.
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Der Landtag legt den beschlossenen Verfassungsentwurf den
Bürgerinnen und Bürgern des Landes Brandenburg innerhalb von drei
Monaten zur Entscheidung vor.