Der Landtag legt den beschlossenen Verfassungsentwurf den
Bürgerinnen und Bürgern des Landes Brandenburg innerhalb von drei
Monaten zur Entscheidung vor.
Der Landtag legt den beschlossenen Verfassungsentwurf den
Bürgerinnen und Bürgern des Landes Brandenburg innerhalb von drei
Monaten zur Entscheidung vor.