Die Aufgaben der Grundstücks- und Vermögensämter und der Landesbauämter gehen auf die Liegenschafts- und Bauämter über.
Dieses Gesetz trat am 15. März 2003 in Kraft.
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Die Aufgaben der Grundstücks- und Vermögensämter und der Landesbauämter gehen auf die Liegenschafts- und Bauämter über.
Dieses Gesetz trat am 15. März 2003 in Kraft.