Die den Eichämtern durch Gesetze und Verordnungen übertragenen Aufgaben und Befugnisse werden auf das Landesamt für Mess- und Eichwesen übertragen.
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Die den Eichämtern durch Gesetze und Verordnungen übertragenen Aufgaben und Befugnisse werden auf das Landesamt für Mess- und Eichwesen übertragen.