Dem am 29. August 1994 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Rostock für das Seeschiffsregister und im Dispacheverfahren wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.