nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 3 ID211524 (Brandenburg) — Zuständigkeiten

Gesetz zur Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wohnungswesens  
Landesrecht Brandenburg  
Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr wird ermächtigt, im

Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen und dem Ministe­rium des Innern

durch Rechtsverordnung die Zuständigkeit für die Bewilligung von Darlehen und

Zuschüssen im Wohnungsbau und zur Wohnungsmodernisierung den Landkreisen,

kreisfreien Städten, Großen kreisangehörigen Städten, Mittleren kreisangehörigen

Städten und den Mittleren Ämtern zu übertragen.

Sie nehmen diese Aufgaben als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahr.

---

Zitiervorschlag: § 3 ID211524 (Brandenburg)

Quelle: bravors, abgerufen 01.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (landesrecht.brandenburg.de: https://www.landesrecht.brandenburg.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/ID211524/3

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: landesrecht.brandenburg.de
