Die Bewilligungsbehörden erteilen den Bewilligungsbescheid im eigenen Namen und
für Rechnung des Landes Brandenburg oder der vom Land Brandenburg beauftragten
Stelle.
Die Bewilligungsbehörden erteilen den Bewilligungsbescheid im eigenen Namen und
für Rechnung des Landes Brandenburg oder der vom Land Brandenburg beauftragten
Stelle.