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§ 9 HygWBV (Brandenburg) — Prüfung

Hygienefachkraft-Weiterbildungsverordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Prüfungsteile können miteinander verbunden werden. Zwischen den einzelnen Prüfungsteilen muss mindestens ein prüfungsfreier Tag liegen. Die Prüfung darf frühestens vier Wochen vor Abschluss der Weiterbildung beginnen.

Einzelnorm