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# Anlage HwWahlO — zur Wahlordnung für die Wahlen der Mitglieder der Handwerkskammern

Wahlordnung für die Wahlen der Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammern (Anlage C zu dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung))  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(Fundstelle: BGBl. I 1998, 3109; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Anlage zur Wahlordnung für die Wahlen der Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammer Wahlberechtigungsschein zur Vornahme der Wahl der Arbeitnehmermitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammer (§ 13 Abs. 1 der Wahlordnung für die Wahlen der Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammer) Der Inhaber dieses Wahlberechtigungsscheins Herr/Frau ..................................................Arbeitnehmer(in), wohnhaft in PLZ ..................Ort ......................................, Str. ...............................Str.-Nr. ............................... hat eine abgeschlossene Berufsausbildung und ist/war bis zum ..........................................als Mitarbeiter(in) im Unternehmen (Namen des Unternehmens) ........................., PLZ...................... Ort...................., Str. ......................Nr. ............, beschäftigt. Sie/Er ist berechtigt, das Stimmrecht zur Wahl der Arbeitnehmermitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammer ........................................ auszuüben. ...................., den .................... ..........................*) ----------- *) Unterschrift des Betriebsrates, soweit dieser in den Betrieben vorhanden ist, in allen übrigen Betrieben des Betriebsinhabers oder seines gesetzlichen Vertreters (§ 13 Abs. 1 der Wahlordnung). Im Falle der Arbeitslosigkeit kann der Wahlberechtigungsschein auch durch die Agentur für Arbeit ausgestellt werden.

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Zitiervorschlag: Anlage HwWahlO

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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