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§ 9 HwWahlO

Wahlordnung für die Wahlen der Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammern (Anlage C zu dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung))

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Wahlvorschläge müssen spätestens am fünfunddreißigsten Tag vor dem Wahltag bei dem Wahlleiter eingereicht sein.