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§ 6 HwREintrV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über die Anerkennung von Prüfungen für die Eintragung in die Handwerksrolle

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.