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§ 4 HwREintrV — Antrag

Verordnung über die Anerkennung von Prüfungen für die Eintragung in die Handwerksrolle

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Eintragung in die Handwerksrolle ist bei der Handwerkskammer zu beantragen.