Für Einkaufs- und Liefergenossenschaften des Handwerks sowie Arbeitsgemeinschaften der Produktionsgenossenschaften des Handwerks gelten die Bestimmungen dieser Verordnung entsprechend.
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Für Einkaufs- und Liefergenossenschaften des Handwerks sowie Arbeitsgemeinschaften der Produktionsgenossenschaften des Handwerks gelten die Bestimmungen dieser Verordnung entsprechend.