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§ 9 HwPGV

Verordnung über die Gründung, Tätigkeit und Umwandlung von Produktionsgenossenschaften des Handwerks

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.01.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Für Einkaufs- und Liefergenossenschaften des Handwerks sowie Arbeitsgemeinschaften der Produktionsgenossenschaften des Handwerks gelten die Bestimmungen dieser Verordnung entsprechend.