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§ 3 HwPGV

Verordnung über die Gründung, Tätigkeit und Umwandlung von Produktionsgenossenschaften des Handwerks

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.01.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Für die Gründung und Tätigkeit der PGH findet im übrigen das "Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften" Anwendung, soweit diese Verordnung keine abweichenden Regelungen enthält.