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# § 5 HtDBWVAPrV — Ausschreibung, Bewerbung

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 11.07.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Bewerberinnen und Bewerber werden durch Stellenausschreibung ermittelt.

(2) Bewerbungen sind an die Einstellungsbehörde zu richten. Der Bewerbung sind beizufügen:

- 1. ein tabellarischer Lebenslauf einschließlich eines Nachweises der Staatsangehörigkeit,

- 2. eine Kopie des Abschlusszeugnisses des mit einem Master- oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenen Hochschulstudiums oder, wenn ein solcher Nachweis noch nicht vorliegt, Kopien der Nachweise der bisher erbrachten Studienleistungen sowie

- 3. gegebenenfalls

  - a) eine Erläuterung der Inhalte des abgeschlossenen Studiums, zum Beispiel ein Diploma Supplement,

  - b) eine Kopie des Schwerbehindertenausweises, des Bescheides über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch oder des Bescheides über die Gleichstellung eines behinderten Menschen mit einem schwerbehinderten Menschen,

  - c) Kopien der Zeugnisse, die bei Beendigung des Grundwehrdienstes und nach Wehrübungen erteilt worden sind, und

  - d) Kopien der Zeugnisse über berufliche Tätigkeiten.

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Zitiervorschlag: § 5 HtDBWVAPrV

Quelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/HtDBWVAPrV/5?asof=2019-06-10

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