§ 5 HtDBWVAPrV — Beschäftigungsdienststelle

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik

Stand: 11.07.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Beschäftigungsdienststelle der Anwärterinnen und Anwärter ist das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr.