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§ 2 HtDBwVWehrtechnikVDV — Dauer des Vorbereitungsdienstes

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik

Stand: 11.07.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 18 Monate.