nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 16 HtDBWVAPrV — Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis“

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Den Referendarinnen und Referendaren werden die Rechts- und Verwaltungskenntnisse vermittelt, die für die spätere Aufgabenwahrnehmung, insbesondere in Projektleitungen mit einer Vielzahl von Schnittstellen zum nichttechnischen Bereich, erforderlich sind. Einzelheiten regelt der Lehrplan.