nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 10 HtDBWVAPrV — Lehrgang „Aufgaben und Organisation der Bundeswehr und Statusfragen“

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik  
Stand: 11.07.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Im Lehrgang „Aufgaben und Organisation der Bundeswehr und Statusfragen“ werden die Referendarinnen und Referendare mit den Rechten und Pflichten der Beamtinnen und Beamten vertraut gemacht. Ihnen wird ein Überblick vermittelt über

- 1. das Besoldungsrecht,

- 2. das Reisekostenrecht,

- 3. das Umzugskostenrecht,

- 4. das Beihilferecht und

- 5. die Vorschriften zur Korruptionsprävention.

Zudem wird ihnen ihr Arbeitsumfeld in der Bundeswehr mit den zugehörigen Organisationsbereichen und Arbeitsabläufen vorgestellt. Einzelheiten regelt der Lehrplan.

---

Zitiervorschlag: § 10 HtDBWVAPrV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/HtDBWVAPrV/10

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
