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§ 10 HtDBwVWehrtechnikVDV — Lehrgang „Aufgaben und Organisation der Bundeswehr und Statusfragen“

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik

Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 11.07.2024 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Im Lehrgang „Aufgaben und Organisation der Bundeswehr und Statusfragen“ werden die Referendarinnen und Referendare mit den Rechten und Pflichten der Beamtinnen und Beamten vertraut gemacht. Ihnen wird ein Überblick vermittelt über

1.
das Besoldungsrecht,
2.
das Reisekostenrecht,
3.
das Umzugskostenrecht,
4.
das Beihilferecht und
5.
die Vorschriften zur Korruptionsprävention.

Zudem wird ihnen ihr Arbeitsumfeld in der Bundeswehr mit den zugehörigen Organisationsbereichen und Arbeitsabläufen vorgestellt. Einzelheiten regelt der Lehrplan.