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§ 1 HotelAusbV — Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe

Hotelberufeausbildungsverordnung

Stand: 01.08.2022 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Ausbildungsberufe mit den Berufsbezeichnungen

1.
Hotelfachmann und Hotelfachfrau und
2.
Kaufmann für Hotelmanagement und Kauffrau für Hotelmanagement

werden nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.