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§ 3 HopfV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung zur Durchführung des gemeinschaftlichen Hopfenrechts

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 15.03.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.