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§ 30 HopfV 2023 — Muster und Formulare

Verordnung zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften im Hopfensektor

Stand: 15.03.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für alle Anträge und Meldungen kann die Bundesanstalt schriftliche oder elektronische Muster bekannt geben oder schriftliche oder elektronische Formulare bereithalten. Sofern die Bundesanstalt Muster bekannt gibt oder Formulare bereithält, sind diese zu verwenden.