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Verordnung zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften im Hopfensektor
Stand: 15.03.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Zu Unrecht gezahlte Beträge können mit Zahlungen des gleichen Jahres oder der Folgejahre aufgerechnet werden.