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# § 21 HopfV 2023 — Kontrollen zum Ausschluss einer regelwidrigen Doppelfinanzierung

Verordnung zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften im Hopfensektor  
Stand: 15.03.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Bundesanstalt hat regelmäßig Kontrollen mit dem Ziel durchzuführen, eine regelwidrige Doppelfinanzierung auszuschließen. Eine regelwidrige Doppelfinanzierung liegt vor, wenn eine anerkannte Erzeugerorganisation und deren angeschlossene Erzeuger für eine im Sektor Hopfen geförderte Maßnahme eine weitere Finanzierung aus nationalen oder unionsrechtlichen Förderprogrammen erhält.

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Zitiervorschlag: § 21 HopfV 2023

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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